Grundsätze

Freiwilligkeit

Beziehungsarbeit ist das Wichtigste in der Sozialarbeit, daher sind die Kontakte zu uns zwar verbindlich, wenn sie vereinbart werden, jedoch immer freiwillig. Wir können schließlich niemanden dazu zwingen, mit uns zu sprechen. Die Schüler*innen, Erziehungsberechtigte, Ausbilder*innen und Lehrende können jederzeit nach eigenem Ermessen und der Notwendigkeit entscheiden einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren, die Bedingungen einer Beratungssituation zu verändern oder diese zu beenden. Eine Rückmeldung seitens der zu beratenden Person oder der Personengruppe ist jedoch hilfreich.

Vertraulichkeit

Wenn es zu einem Gespräch kommt, bleibt alles was besprochen wird, aufgrund unserer Schweigepflicht, zwischen den zu beratenden Personen/ Personengruppen und uns. Dies ist besonders dann wichtig, wenn es um für Sie sensible Themen geht, bei dem Sie ein gewisses Maß an Vertrauen aufbauen müssen, um darüber sprechen zu können. Auch Minderjährige haben ein Recht auf Vertraulichkeit!

Transparenz

Ohne eine Absprache mit Ihnen werden wir nicht handeln! Jeden Schritt planen wir gemeinsam und entscheiden zusammen, wie gehandelt wird. Sie entscheiden also selber, ob und wann etwas getan wird und mit wem wir gegebenenfalls Kontakt aufnehmen sollen.