Schülervertretung am EBBK

Die SV vertritt im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule die Rechte der Schülerinnen und Schüler, fördert und nimmt deren Interessen wahr und wirkt dadurch bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit. vgl. RdErl. d. Kultusministeriums v. 22.11.1979 SV-Erlass Stand 1.7.2010

Schülersprecher/-innen am EBBK im aktuellen Schuljahr

Lopez, Saskia

Lopez, Saskia

CB23K

Schülersprecher

Ismail, Sivan

Ismail, Sivan

BH22C

1. stellv. Schülersprecher

El Zehran, Omar

El Zehran, Omar

BH23F

2. stellv. Schülersprecherin

Schenke, Konstantin

Schenke, Konstantin

AG22B

3. stellv. Schülersprecher

SV-Lehrer-/innen am EBBK im aktuellen Schuljahr

Gültekin, Gönül

Gültekin, Gönül

+49(0)201 / 88 48 05 - 30

Fedders, Thies

Fedders, Thies

+49(0)201 / 88 48 05 - 30

Barking, Holger

Barking, Holger

+49(0)201 / 88 48 05 - 30

Ihr erreicht die SV-Lehrer*innen im Lehrerzimmer oder jederzeit auch per Mail an die SV-Lehrer*innen


Organe der SV

  • Die SV setzt sich aus den Klassensprecherinnen und Klassensprechern sowie deren Vertreterinnen und Vertretern aller Klassen unserer Schule zusammen. Diese vertreten wiederum die Belange ihrer Klasse. Sie oder er bereitet SV-Stunden vor und berichtet über die Inhalte und Beschlüsse der SV-Konferenz. Pro Quartal kann eine SV-Stunde abgehalten werden. Sie nehmen an den SV-Sitzungen teil und sind in dieser Zeit vom Unterreicht zu befreien.
  • Der Schülerrat ist für einzelne Fragen der SV zuständig, die über den Bereich der einzelnen Klassen hinausgeht. Dieser tritt zur Schulkonferenz zusammen und besteht aus dem/der Schülersprecher/in und dessen drei Vertreter/innen. Sie sind ordentliche Mitglieder der Schulkonferenz und stimmberechtigt. Zur Vertretung werden drei weitere Vertreter/innen gewählt.
  • Schülersprecher/in ist Sprecher/in der SV, Vorsitzender/e des Schülerrates, sie oder er leitet die SV-Konferenz und führt Beschlüsse aus.
  • Die Schülerversammlung besteht aus allen Schüler/innen einer Schule. Sie kann auch als Teilkonferenz abgehalten werden, dann besteht sie aus allen Klassensprecherinnen und Klassensprechern und entspricht einer SV-Sitzung. Sie kann zweimal im Jahr zusammentreffen und wird über wichtige schulische Angelegenheiten durch den Schulleiter/in und/oder durch die Verbindungslehrer/in informiert.
  • Sowohl Schulleiter/in, Lehrkräfte und die Verbindungslehrer/innen haben das Recht an der SV-Versammlung teilzunehmen.
  • Verbindungslehrer/innen unterstützen die SV bei ihren Aufgaben. An unserer Schule wurden drei Verbindungslehrer/innen (abhängig von der Schülerzahl) gewählt.

Aufgabenbereiche gemäß Schulgesetz

  • Sie wirkt im Rahmen des Schulgesetzes an der Schulkonferenz mit (zur Zeit mit vier Schülerinnen und Schülern und deren Vertreter/innen)
  • Sie kann selbst Arbeitskreise zu selbstgewählten Themen gründen
  • Sie hat das Recht, Probleme des schulischen Lebens und Beschwerden jeglicher Art aufzugreifen, zu diskutieren und vorzutragen
  • Sie hat das Recht, einzelne Schülerinnen und Schüler „auf deren oder dessen Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner Rechte gegenüber Schulleitung und Lehrkräften, insbesondere bei Ordnungsmaßnahmen und Beschwerdefällen zu beraten und zu unterstützen.“ (vgl. s.o.)

Wahl der SV

  • Die Wahlen für die gesamte SV finden zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres statt und gelten für ein Jahr, bis die Personen durch eine neue Wahl bestätigt oder abgelöst werden.
  • Der Schülersprecher/in wird aus der Mitte des Schülerrates bzw. der SV-Konferenz gewählt. An einer Schule können bis zu drei Stellvertreter/innen gewählt werden. Sie unterstützen den Schülersprecher/in bei ihren/seinen Aufgaben und vertreten sie oder ihn, wenn nötig, in einer festgelegten Reihenfolge.
  • Für die Teilnahme an der Schulkonferenz werden neben den ordentlichen Mitgliedern der SV (zurzeit vier Personen) noch drei Stellvertreter/innen gewählt.
  • Vorschläge werden aus den eigenen Reihen gemacht und per Mehrheitsbeschluss entschieden.
  • Die Verbindungslehrer/innen werden auf Vorschlag der SV aufgestellt und ebenfalls mit Mehrheitsbeschluss gewählt. Die gewählten Lehrer/innen werden zur Annahme der Wahl befragt.
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