Prüfung & Weiterbildung

Prüfung

Etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit findet eine Zwischenprüfung statt; sie umfasst drei Fächer und ist ausschließlich schriftlich.

Die Abschlussprüfung hingegen besteht aus insgesamt fünf Teilen:

aus vier schriftlichen Prüfungen in den Fächern

  • Verwaltungsbetriebswirtschaft,
  • Personalwesen,
  • Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren sowie
  • Wirtschaft- und Sozialkunde

und einem fünften Prüfungsteil in Form einer praktische Prüfung.

Der Prüfling hat einen praktischen Fall z. B. aus dem Bereich Kommunalrecht zu bearbeiten und führt anschließend mit dem Prüfer oder der Prüferin ein Fachgespräch in Form eines Rollenspiels.

Weiterbildungs- und Zusatzqualifikationen

Eine Ausbildung ist immer der erste Schritt in das Berufsleben. Nach mehrjähriger Praxis – u. a. auch abhängig von der Abschlussnote – ist zur Höherqualifizierung der Besuch des „Angestelltenlehrgangs II“ möglich.

Die Berufsschule bietet die Möglichkeit, die Zusatzqualifikation „Englisch für kaufmännische Auszubildende“ mit einem Abschluss vor der IHK zu erwerben.

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