Zwischenprüfung:
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Personaldienstleistungsmarkt und Personalsachbearbeitung statt. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Abschlussprüfung:
Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob die Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben. Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
Die Abschlussprüfung
ist bestanden, wenn die Leistungen
Weiterbilden können sich Personaldienstleistungskaufleute unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. mehrjährige Berufserfahrung) zum Personalfachkaufmann IHK, Personalfachwirt IHK. Auch besteht die Möglichkeit ein Bachelor /Master Studium der Personalwirtschaft an einer Universität aufzunehmen.
Als Zusatzqualifikation kann das Personalentscheiderzertifikat der VBG Berufsgenossenschaft(PET-Schein) erworben werden. Mit der Teilnahme an einem Zertifikatskurs (Lohn- und Gehalt, Branchensoftware: Lexware, ProSoft, Landwehr) stellt die Berufsschule ein Zertifikat darüber aus.
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