Prüfung & Weiterbildung

Prüfung

Zwischenprüfung:

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Personaldienstleistungsmarkt und Personalsachbearbeitung statt. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.


Abschlussprüfung:

Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob die Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben. Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:

  1. Personalwirtschaftliche Prozesse,
  2. Auftragsgewinnung, -bearbeitung und -steuerung,
  3. Personal- und Kundenberatung,
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen

  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Weiterbildungs- und Zusatzqualifikationen

Weiterbilden können sich Personaldienstleistungskaufleute unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. mehrjährige Berufserfahrung) zum Personalfachkaufmann IHK, Personalfachwirt IHK. Auch besteht die Möglichkeit ein Bachelor /Master Studium der Personalwirtschaft an einer Universität aufzunehmen.

Als Zusatzqualifikation kann das Personalentscheiderzertifikat der VBG Berufsgenossenschaft(PET-Schein) erworben werden. Mit der Teilnahme an einem Zertifikatskurs (Lohn- und Gehalt, Branchensoftware: Lexware, ProSoft, Landwehr) stellt die Berufsschule ein Zertifikat darüber aus.

Ansprechpartner/-in

Für diesen Bereich

Lorenz, Katharina

Lorenz, Katharina

(Abteilungsleitung)

Zerm, Karsten

Zerm, Karsten

(Bildungsgangleitung)

Diese Website nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.
OK