Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie erstreckt sich auf die für den ersten Teil der Ausbildung zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse der betrieblichen Ausbildung sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff.
Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 120 Minuten in folgenden Gebieten durchzuführen:
Abschlussprüfung
Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung nach drei, zweieinhalb oder frühestens nach zwei Ausbildungsjahren. Die Prüfung ist schriftlich bzw. mündlich (Praktische Übungen) in den folgenden Prüfungsbereichen abzulegen:
Vor dem Fachprüfungsausschuss der zuständigen IHK soll der Prüfling im Rahmen des Fachgesprächs anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er Aufgabenstellungen analysieren, Lösungsvorschläge erarbeiten und diese situationsbezogen präsentieren sowie kundenorientiert kommunizieren kann. Bei der Aufgabenstellung ist der betriebliche Bereich, in dem der/die Auszubildende überwiegend ausgebildet wurde, zu berücksichtigen.
Wir bieten unseren Auszubildenden die Vorbereitung auf die
IHK-Prüfung „Zusatzqualifikation Englisch für kaufmännische Auszubildende“ an.
Die schriftliche Prüfung besteht aus 5 Aufgaben:
Die mündliche Prüfung umfasst
Für diesen Bereich
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