Unterricht und Abschluss

Unterrichtsdauer und -fächer

Der Unterricht erfolgt in Vollzeitform an fünf Tagen in der Woche.

Im Durchschnitt umfasst Ihr Stundenplan 31 Wochenstunden, wobei diese teilweise auch im Nachmittag liegen.

Oberstes Ziel ist das Erlernen der deutschen Sprache auf dem Sprachniveau A1. Für den Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 sind aber Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 notwendig.

Es werden – neben dem Spracherwerb - Grundbegriffe der Wirtschaftslehre vermittelt, die als Grundlage für eine anschließende Ausbildung dienen können. Auch für höherwertige Schulabschlüsse können die vermittelten Inhalte – insbesondere der allgemeinbildenden Fächer – ein solides Fundament sein.

In folgenden Unterrichtsfächern werden die Schülerinnen und Schüler unterwiesen:

  • Berufsbezogene Fächer
  • Geschäftsprozesse im Unternehmen
  • Personalbezogene Prozesse
  • Gesamtwirtschaftliche Prozesse
  • Allgemeinbildende Fächer
  • Deutsch / Kommunikation
  • Mathematik
  • Englisch
  • Politik
  • Religion
  • Sport

Qualifikationen und Abschlüsse

Für den Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 ist keine gesonderte Prüfung notwendig. Der Erwerb richtet sich nur nach Ihren Zeugnisnoten zum Ende der Ausbildungsvorbereitung gemäß der APO-BK: „§23 (1): Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Abschlusszeugnis, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden. Abweichend von §13 Allgemeiner Teil erhalten sie ein Abschlusszeugnis auch dann, wenn eine nicht ausreichende Leistung im Fach Mathematik durch eine mindestens ausreichende Leistung im Fach Naturwissenschaft ausgeglichen werden kann, sofern das Fach Naturwissenschaft in einem dem Fach Mathematik entsprechenden Stundenumfang unterrichtet wurde. Außerdem bleiben nicht ausreichende Leistungen in den Fächern Englisch und Naturwissenschaft sowie eine mangelhafte Leistung in einem weiteren Fach unberücksichtigt.“

Sofern ein dem Hauptschulabschluss vergleichbarer Abschluss erworben wurde, kann die oder der Jugendliche gemäߧ23 Anlage AAPO-BK die Feststellung der Berechtigung zum Besuch eines weiterführenden Bildungsganges, der einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss alsEingangsvoraussetzungvorsieht, durchführen. Für die Berechtigung zum Besuch eines weiter-führenden Bildungsganges im Berufskolleg ist eine zusätzliche Leistungsfeststellung erforderlich. Die Aufgabenstellungen müssen den Anforderungen der Eingangsvoraussetzungen des angestrebten Bildungsganges entsprechen.

Die Entscheidung über die Teilnahme an einer solchen Feststellungsprüfung treffen die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer.

Ansprechpartner/-in

Für diesen Bereich

Lorenz, Katharina

Lorenz, Katharina

(Abteilungsleitung)

Barking, Holger

Barking, Holger

(Bildungsgangleitung)