Änderung der Teststrategie

Veröffentlicht am: 18.02.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,

ab Montag, 28. Februar 2022 wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen) aufgehoben.

In der Schule werden also zwingend nur Schülerinnen und Schüler getestet, die noch nicht immunisiert sind (wie bisher dreimal wöchentlich vor Beginn des Unterrichts). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss den Lehrkräften dann seinen Immunstatus nachweisen.

Als immunisiert gelten derzeit Personen, die folgende Nachweise vorlegen können:

    • den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung (= 2 Impfungen, kein Booster) gegen COVID-19 (gilt 270 Tage lang)
    • den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung (= 2 Impfungen, kein Booster) gegen COVID-19 und zusätzlich einer Genesung (gilt 180 Tage lang)
    • den Nachweis eines positiven Testergebnisses in Verbindung mit dem Nachweis einer verabreichten Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
    • den Nachweis eines positiven Testergebnisses (PCR, PoC-PCR etc.), das mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt

Schülerinnen und Schüler können aber weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Dies empfehlen wir im Sinne der Vorsicht und der gegenseitigen Rücksichtnahme ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Grambow

-Schulleiterin-