Veröffentlicht am: 18.02.2022
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,
ab Montag, 28. Februar 2022 wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen) aufgehoben.
In der Schule werden also zwingend nur Schülerinnen und Schüler getestet, die noch nicht immunisiert sind (wie bisher dreimal wöchentlich vor Beginn des Unterrichts). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss den Lehrkräften dann seinen Immunstatus nachweisen.
Als immunisiert gelten derzeit Personen, die folgende Nachweise vorlegen können:
Schülerinnen und Schüler können aber weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Dies empfehlen wir im Sinne der Vorsicht und der gegenseitigen Rücksichtnahme ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Grambow
-Schulleiterin-