Veröffentlicht am: 28.10.2021
Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,
die Landesregierung hat beschlossen, die
Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen
mit Beginn der zweiten
Schulwoche nach den Herbstferien (ab dem 2. November
2021) aufzuheben.
Konkret bedeutet dies:
- Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
- Befinden sich die Schülerinnen und Schüler
nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn,
besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske, dies gilt auch für das
gesamte Schulgebäude.
- Das Tragen von Masken auf
freiwilliger Basis - auch am Platz - ist weiterhin zulässig und wird von der
Schulleitung dringend empfohlen!
- Für Lehrkräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
- Im Außenbereich der Schule besteht auch
weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Des Weiteren weise ich darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler, die nicht
oder zu spät zu den von uns angesetzten Testterminen erscheinen, bis zum
nächsten offiziellen Testtermin vom Unterricht ausgeschlossen werden können.
Nach der Vorlage eines negativen Testnachweises aus einem Testzentrum kann die
Teilnahme am Unterricht wieder genehmigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Grambow
- Schulleiterin-