Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,

liebe Erziehungsberechtigte,

aufgrund der nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen wurde die Coronabetreuungsverordnung angepasst. Ab dem 21.06.2021 gelten folgende Regelungen:

  • Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
  • Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.
  • Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen, Einbahnstraßenregelung usw.) gelten fort.
  • Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

A. Grambow

-Schulleiterin-

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