Sehr geehrte Schülerinnen und
Schüler,
sehr geehrte
Eltern,
sehr geehrte Ausbilderinnen und
Ausbilder,
ich möchte Sie über eine Änderung
der Testpflicht an Schulen informieren:
Es besteht weiterhin die
Verpflichtung, sich in der Schule zweimal pro Woche selbst zu
testen.
Eine nachgewiesene Immunisierung steht
dem Nachweis eines negativen Testergebnisses jedoch gleich, so dass dadurch die
Testpflicht entfällt.
Die Immunisierung kann
nachgewiesen werden durch
- den Nachweis einer vor mind. 14
Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt
- den Nachweis eines positiven
Testergebnisses in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage
zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen
COVID-19.
Sie sind als Schülerin bzw.
Schüler verpflichtet, den Lehrkräften einen derartigen Nachweis schriftlich
vorzulegen.
A. Grambow, Schulleiterin