Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern,

sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,

ich möchte Sie über eine Änderung der Testpflicht an Schulen informieren:

Es besteht weiterhin die Verpflichtung, sich in der Schule zweimal pro Woche selbst zu testen.

Eine nachgewiesene Immunisierung steht dem Nachweis eines negativen Testergebnisses jedoch gleich, so dass dadurch die Testpflicht entfällt.

Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch

- den Nachweis einer vor mind. 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19

- den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt

- den Nachweis eines positiven Testergebnisses in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19.

Sie sind als Schülerin bzw. Schüler verpflichtet, den Lehrkräften einen derartigen Nachweis schriftlich vorzulegen.

A. Grambow, Schulleiterin

Einsatz von Selbsttests an Schulen | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)
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